1. Übernahme und Rückgabe
1.a Das Dachzelt ist im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum beim Vermieter, wenn nichts anderes, vereinbart in 4410 LIestal BL abzuholen und wieder zurückzubringen. Die Montage und Demontage
erfolgt vom Mieter ( aus Versicherungsgründen) mit Instruktionen vom Vermieter.
2. Mietpreis
2.a Es gelten die bei Vertragsabschluss geltenden Mietpreise gemäß Preisliste.
3. Zahlungsweise
3.1 Der Mietpreis sowie alle anfallenden Gebühren und Kosten werden bei Vertragsabschluss, spätestens 7 Tage danach, in der Höhe von 50 % fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der
Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Betrag wird bei Abholung bezahlt.
4. Kaution
4a. Es wird bei Mietbeginn eine Kaution in der Höhe von Fr. 300.00 in bar fällig. Diese dient zur Sicherheit für die ordnungsgemäße, unbeschädigte und gereinigte Rückgabe des Dachzeltes.
4b. Durch die Zustandsbeschreibung im Mietvertrag werden alle vorhandenen Schäden schriftlich festgehalten. Bei Rückgabe des Dachzeltes im ordnungsgemäßen, unbeschädigten und gereinigten Zustand
(abgesehen von der bei Mietbeginn notierten Vorschäden) erhält der Mieter die Kaution in vollem Umfang zurück.
4c. Ausrüstungsgegenstände und angemietetes Campingzubehör, welches in der Mietzeit verloren geht oder beschädigt wird, sind bei der Rückgabe unverzüglich und unaufgefordert zu melden.
5. Reservierung, Rücktritt, Schadensersatz
5a. Sobald der Mieter die unter 3 genannte Anzahlung in Höhe von 50 % überwiesen hat, erhält er eine schriftliche Buchungsbestätigung.
5b. Bei Reiserücktritt vor Beginn werden folgende Prozentsätze fällig; Bis 90 Tage vor Mietbeginn 20 %, bis 30 Tage vorher 50 % und weniger als 30 Tage vorher 90 % des Mietpreises. Bei
Nichtabholung des Dachzeltes besteht gegenüber dem Mieter ein Schadensersatzanspruch von 90 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
5c. Ein Ersatzmieter kann durch den Mieter benannt werden, jedoch vom Vermieter zurückgewiesen werden. Erfüllt der Ersatzmieter dieselben Bedingungen des Mieters wird kein Schadensersatzanspruch
fällig. Lediglich eine Stornierung- bzw. Umbuchungsgebühr in Höhe von
Fr. 25.00 werden berechnet.
5d. Bei verspäteter Rückgabe des Dachzeltes und der damit verbundenen unmöglichen Weitervermietung an den nächsten Mieter entsteht ein Schadensersatzanspruch, die Höhe sich der Mieter
vorbehält.
5e. Bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der volle im Mietvertrag abgeschlossene Mietpreis fällig. Es erfolgt keine Anrechnung bzw. Rückerstattung. Hierfür ist der Abschluss einer
Reise-Rücktrittsversicherung sinnvoll. f. Bei unsachgemäßer Behandlung oder bei Benutzung zu verbotenen Zwecken haftet der Mieter zu 100 % für einen entstandenen Schaden.
6. Obhutspflicht
6a. Der Vermieter ist bei Schäden, die während der Mietdauer anfallen, sowie ggf. Reparaturen und Beschaffungen von Ersatzteilen umgehend zu kontaktieren. Der Mieter haftet bei Schäden zu 100 %.
Sollte eine Weitervermietung aufgrund ungemeldeter Schäden nicht möglich sein, so haftet der Mieter voll für ggf. anfallenden Schadensersatzansprüche der Nachmieter.
6b. Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden StVo der jeweiligen zu bereisenden Länder einzuhalten. Ferner wird vorausgesetzt, dass die Dachträger fachmännisch montiert wurden und dass eine
regelmäßige Kontrolle der Schrauben und Verbindungen des Dachträgers erfolgt, erstmalig nach 100 km, danach nach 500 km.
6c. Eine sorgfältige Behandlung und Nutzung des Dachzeltes ist vorausgesetzt. Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von Fr. 50.00 erhoben.
6d. Das Rauchen sowie das Essen ist im Dachzelt verboten!
6e. Die Höchstgeschwindigkeit von 120 Km/h darf nicht überschritten werden.
6f. Tiere im Dachzelt sind nicht erlaubt.
7. Verhalten bei Unfallgeschehen
7a. Bei Unfällen jeglicher Art ist die Polizei hinzuzuziehen und eine polizeiliche Unfallmeldung anzufertigen. Bei Unterlassung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.
8. Haftungsausschluss
8.a Der Mieter haftet zu 100 % für die Beschädigungen, die während der Dauer an dem Dachzelt sowie an dessen Zubehör entstehen. Versteckte Mängel, die bei Rückgabe nicht erkennbar sind, kann der
Vermieter innerhalb von 3 Tagen ab Rückgabe dem Mieter gegenüber rechtlich geltend machen. Für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an etwaig anderen Sachen, durch das Dachzelt und Zubehör
entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
9. Führungsberechtigung
9a. Der Fahrzeugführer und Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Fahrerlaubnis besitzen.
10.Schutzbrief
10.a Die Nutzung des Dachzeltes ist nur innerhalb Europa zulässig - andere nicht EU-Länder benötigen der Zustimmung des Vermieters. Die Einreise in Kriegs- sowie Krisengebieten ist untersagt. Zum
Zwecke der Rückholgarantie im Schadensfall hat der Mieter für die Mietdauer einen Inland- und Auslandschutzbrief abzuschließen.
11. Speicherung von personenbezogenen Daten
11.a Der Vermieter ist berechtigt zum Zwecke der Geschäftsbeziehungen Daten über den Mieter im Sinne des DSG zu verarbeiten und zu speichern.
12. Gerichtsstand
12.a Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters, sofern beide Parteien Privatleute sind oder einer der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu
nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Schweiz verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein sollte.
Diese Regelungen gilt ebenfalls für Scheck- und Wechselverfahren.
13. Salvatorische Klausel
13.a Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt.
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